Außenwirtschaftsberatung

Dual Use Verordnung

Dual Use beschreibt in der Außenwirtschaft die prinzipielle Verwendbarkeit von Gütern sowohl zu zivilen, als auch zu militärischen Zwecken. Die jeweiligen Genehmigungsbehörden behalten sich vor, bei der nicht eindeutigen Verwendung dieser Güter für zivile Zwecke, eine mögliche Ausfuhr zu untersagen.

In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn für die Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zuständig. Wir unterstützen Sie als Ausführer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck beim Genehmigungsverfahren bei der BAFA:

  • Antragstellung auf ein Allgemeingenehmigungsverfahren bei den zuständigen Stellen
  • Systematische Erfassung der betreffenden Güter und HS-Codifizierung, falls erforderlich durch verbindliche Tarifauskünfte
  • Schriftverkehr mit den Genehmigungsbehörden, Besorgung und Einreichung von Produktspezifikationen, Nachweisen und Produktionsunterlagen
  • Falls erforderlich, Antragstellung auf Auskunft zur Güterliste (AzG)
  • Durchführung der erforderlichen Halbjahresmeldungen über erfolgte Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an die zuständigen Stellen
  • Fristgerechte Antragstellung auf Verlängerung der AzG pro Kalenderjahr

Haben wir Sie neugierig auf uns gemacht, oder haben Sie eine konkrete Aufgabenstellung für uns?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

« zurück