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Fiskalvertretung

Für Unternehmen aus Drittländern (z.B. der Schweiz) ist es für Warensendungen in EU-Staaten von Vorteil, sich für Umsatzsteuerzwecke durch einen Fiskalvertreter steuerlich vertreten zu lassen. Gerade dann, wenn sie über keine eigenen Betriebsstätten in der Bundesrepublik verfügen.

Die Fiskalvertretung als eine Grundlage für die Durchführung von so genannten EU-Verzollungen bietet sowohl der verladenden Wirtschaft aus Drittländern wie z.B. der Schweiz oder China, als auch Logistikdienstleister eine Vielzahl von Vorteilen.

Erfahren Sie hier mehr:

Fiskalvertretung für Unternehmen aus Drittländern, z.B. der Schweiz

Fiskalvertretung für Logistikdienstleister

 

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