Fiskalvertretung für Unternehmen aus Drittländern, z. B. der Schweiz
Für Unternehmen aus Drittländern, (z.B. der Schweiz) ist es für Warensendungen in EU-Staaten ausserhalb Deutschlands von Vorteil, sich für Umsatzsteuerzwecke durch einen Fiskalvertreter steuerlich vertreten zu lassen. Gerade dann, wenn sie über keine eigenen Betriebsstätten in der Bundesrepublik verfügen.
Die Fiskalvertretung als eine Grundlage für die Durchführung von so genannten EU-Verzollungen bietet solchen Unternehmeneine Vielzahl von Vorteilen:
- Steuerliche Gleichstellung mit EU-Unternehmen, d. h. umsatzsteuerfreie Warenversendungen innerhalb des EU-Binnenmarktes und damit Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) für Ihren Kunden bei der Einfuhr in das Bestimmungsland
- Erhöhung der Termintreue bei Warensendungen durch den Wegfall zeitintensiver Verzollungen im Bestimmungsland
- Kein Liquiditätsverlust durch den Wegfall der Zahlung nationaler Einfuhrsteuern im Bestimmungsland
- Erhöhung des Servicegrades für Ihren EU-Kunden durch Wegfall von Speditionsrechnungen für Abfertigungsgebühren, Vorlageprovisionen, Kapitalbereitstellungsgebühren usw. bei Einfuhr in das Bestimmungsland
Wir übernehmen für Sie als Fiskalvertreter die steuerliche Vertretung Ihres Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland und damit alle administrativen und umsatzsteuerlichen Pflichten:
- Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr
- Durchführung der vierteljährlichen, zusammenfassenden Meldung gem. § 18a UStG an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis
- Fristgerechte Durchführung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung gem. § 18 UStG an die Steuerbehörden
- Durchführung der monatlichen statistischen Meldung (INTRASTAT) über innergemeinschaftliche Lieferungen an das statistische Bundesamt in Wiesbaden
Haben wir Sie neugierig auf uns gemacht, oder haben Sie eine konkrete Aufgabenstellung für uns?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.