Spotlight
Staatliche Fördermaßnahmen für Unternehmen des Güterverkehrs

© www.fotolia.com
Staatliche Fördermaßnahmen für Unternehmen des Güterverkehrs
Mit der Einführung der LKW-Maut 2003 wurde dem Güterverkehrsgewerbe durch den Bund aufgrund der bestehenden Wettbewerbsbedingungen ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich bereitstellt.
Hierzu zählen seit 2009 auch Kleinstbeihilfen (so genannte De-minimis-Beihilfen) unter anderem für die Bereiche Umwelt und Sicherheit sowie Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten im Güterkraftverkehr.
Der jährliche Zuwendungshöchstbetrag ist abhängig von der Zahl der schweren Nutzfahrzeuge, die auf das antragstellende Unternehmen zugelassen sind. Innerhalb dieses Höchstbetrages können Unternehmen des Güterkraftverkehrs unter anderem für den Erwerb von Fahrerassistenzsystemen oder die Anschaffung von Partikelminderungssystemen pro Jahr nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 33.000 Euro erhalten.
Im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung sind für die Ausbildung von Berufskraftfahrern Zuschüsse bis zu 70% der Ausbildungskosten möglich. Entsprechendes gilt für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen.
Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde ist in beiden Fällen das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Mittlerweile liegen entsprechende Anträge vor, bis zum 15. Mai 2009 kann die Förderung beantragt werden.
Wenn Sie mehr über förderungswürdige Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter erfahren wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.