Außenwirtschaftsberatung

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Mit dem Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder Authorized Economic Operator (AEO) gilt ein am Außenhandel beteiligtes Unternehmen als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann damit auf eine Reihe von Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Vor allem die zunehmende Vernetzung der Wirtschaft im Rahmen der Globalisierung und die veränderte Sicherheitslage weltweit hat die EU-Kommission veranlasst ein Zertifizierungsverfahren für Unternehmen zu schaffen, das der Sicherung der gesamten, internationalen Lieferkette dient.

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und kann in folgenden Varianten beantragt werden:

  • AEO-Zertifikat Sicherheit (AEO S)
  • AEO-Zertifikat Zollrechtliche Vereinfachungen (AEO C)
  • AEO-Zertifikat Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit (AEO F)

Der Antrag für ein AEO-Zertifikat ist umfangreich und erfolgt anhand eines Leitlinienkataloges zu Standards und Kriterien, die ein aussagekräftiges Unternehmensbild ermöglichen. Geprüft werden rechtlichen Voraussetzungen, sowie die finanzielle und steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Darüber hinaus werden die bisherige, angemessene Einhaltung von Zollvorschriften und die Sicherstellung geeigneter Sicherheitsstandards ermittelt.

Mit unseren Beratungsleistungen begleiten wir Ihr Unternehmen von der Antragstellung bis zur Zertifizierung in engem Kontakt mit den zuständigen Zollbehörden. Wir ermitteln für Sie den Ist- und Sollzustand in Ihrem Unternehmen, identifizieren vorhandene Risiken und leiten Verbesserungsmaßnahmen zur Risikobehebung ein.

Haben wir Sie neugierig auf uns gemacht, oder haben Sie eine konkrete Aufgabenstellung für uns?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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